Zum Inhalt springen
Recht & Vergütung04. November 20263 Min. Lesezeit

30 € pro Vorgang: So funktioniert die Vergütung der assistierten Telemedizin

Wie viel erhält die Apotheke für assistierte Telemedizin? Welche Leistungen sind abrechenbar? Und welche Regeln gelten in den nächsten Jahren?

30 € pro Vorgang: So funktioniert die Vergütung der assistierten Telemedizin
Die Vergütung der assistierten Telemedizin ist gestaffelt und sinkt in den kommenden Jahren schrittweise. Für Apotheken lohnt sich ein genauer Blick, bevor sie das Angebot planen.

Die Vergütungsstufen

  • 01.07.2026 bis 30.06.2027: 30,00 Euro pro abrechenbarer Leistung
  • 01.07.2027 bis 30.06.2028: 25,50 Euro
  • 01.07.2028 bis 30.06.2029: 23,00 Euro
  • ab 01.07.2029: 21,50 Euro

Drei Leistungskonstellationen

  1. strukturierte Ersteinschätzung
  2. assistierte Videosprechstunde
  3. Kombination beider Leistungen
Wichtig: Die Kombination bedeutet nicht, dass mehrere Pauschalen für denselben Vorgang addiert werden können.

Ein einfaches Umsatzszenario

10 abrechenbare Vorgänge pro Tag × 30 Euro = 300 Euro Tagesumsatz aus dieser Leistung im ersten Vergütungsjahr.
Das ist eine Modellrechnung vor Kosten und keine Zusage über tatsächliche Fallzahlen. Raum, Personalzeit, Technik und Lizenz sind gegenzurechnen.

Worauf Apotheken achten sollten

  • Dokumentation jedes Vorgangs nach den vertraglichen Vorgaben
  • klare Abläufe im Team, damit der Vorgang den Handverkauf nicht blockiert
  • aktuelle Fassung der ABDA-/DAV-Unterlagen, da sich Details ändern können
Verbindlich sind stets die geltenden Vertragsunterlagen von ABDA und DAV.