Assistierte Telemedizin ist gestartet: Was Apotheken jetzt wissen müssen
Seit Juli 2026 können Apotheken assistierte Telemedizin anbieten. Wir erklären den Ablauf, die Vergütung, technische Voraussetzungen und wie symptoX das Ganze als geführten Prozess mit angeschlossenem Ärztenetzwerk umsetzt.
Die assistierte Telemedizin eröffnet Apotheken ein neues Versorgungsangebot. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Leistung vertraglich geregelt und vergütet. Im ersten Vergütungsjahr erhalten Apotheken 30 Euro pro abrechenbarer Leistung.
Was assistierte Telemedizin bedeutet
Patienten werden in einem geeigneten Raum der Apotheke bei einer ärztlichen Videosprechstunde unterstützt. Die Apotheke hilft bei Technik und Ablauf; die Behandlung übernimmt der Arzt. Die Apotheke wird dadurch nicht selbst zum ärztlichen Leistungserbringer.
Der geführte Prozess mit symptoX
- Prüfung der eGK beziehungsweise des Versicherungsstatus
- erforderliche Vereinbarungen und Einwilligungen
- strukturierte medizinische Ersteinschätzung
- mehrsprachige Anamnese
- vorbereiteter Videosprechstundenkontakt
- angeschlossenes Hausärztenetzwerk
- mögliche Verordnung über die regulären ärztlichen Verfahren
Rollen klar getrennt
symptoX stellt die technische Infrastruktur für den Ablauf bereit und trifft keine selbstständigen ärztlichen Entscheidungen. Diagnose, Therapie und Verordnung liegen beim behandelnden Arzt.
Rechtlicher Rahmen
Die freie Arzt- und Apothekenwahl der Patienten bleibt unberührt. Für die Zusammenarbeit zwischen Apotheke und Arzt gelten die berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere das Verbot unzulässiger Zuweisung. Patienten dürfen nicht gezielt an eine bestimmte Apotheke gebunden werden.
Technische Voraussetzungen
Benötigt werden ein geeigneter, diskreter Raum, ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und Kartenleser sowie ein KBV-zertifizierter Videodienst. symptoX Desktop bündelt diese Komponenten in einem Gerät für den Beratungsraum.